Das ZIM ist zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Mittelständlern, die existenziell auf kontinuierliche Innovationen angewiesen sind und aus wirtschaftlichen Zwängen jedes Entwicklungsprojekt überaus sorgfältig abwägen müssen. Gerade in dieser speziellen Situation kann ZIM als ideales Werkzeug zur Risikoabfederung bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingesetzt werden.
Gefördert werden Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten pro KMU und Teilprojekt betragen 350.000,- EUR, wobei die Fördersätze, bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten in den alten Bundesländern, bis zu 45% betragen.
Anträge im Rahmen von ZIM können seit dem 1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2013 laufend gestellt werden.
Mit dem "Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden.
Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für KMU und für mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen.
Um den in der Wirtschaftskrise gewachsenen Finanzierungsbedarf für FuE-Vorgaben (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben) des Mittelstands zu unterstützen, wurden die Fördermöglichkeiten bis Ende 2010 zusätzlich erweitert. Nach Auslauf des Konjunkturpakets II ergeben sich nun zum 01. Januar 2011 erneute Änderungen der Förderungsrichtlinien.
So können Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern nur noch bis zum 31.12.2010 Projektanträge stellen, wobei das Projekt 2010 beginnen muss.
Ab Januar 2011 gilt wieder die Grenze von 250 Mitarbeitern als Kriterium zur Antragsstellung.
Weiter ergibt sich aus der Neufassung der Richtlinie, dass Einzelanträge auch über 2010 hinaus in den alten Bundesländern gestellt werden können. Diese Förderung war bisher auf die Laufzeit des Konjunkturprogramms II beschränkt.
Interessante Beispiele erfolgreich durchgeführter Projekte in dem am 30. Juni 2007 ausgelaufenen "Vorläufer-Programm" PRO INNO II finden Sie hier.
Lassen Sie sich von diesen Beispielen begeistern und nutzen Sie die Chancen, die sich aus dem neu aufgelegten Förderprogramm ZIM für Ihr Unternehmen ergeben!
Die pro Wirtschaft GT unterstützt Sie gern bei der Erarbeitung der Förderanträge und begleitet Sie bei dem Genehmigungsprozess. Ihre Ansprechpartnerin ist Dr. Andrea Kaimann.
Dr.-Ing. Andrea Kaimann
Tel.: 05241/85-1091
E-Mail: andrea.kaimann(at)pro-wirtschaft-gt.de
