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Die Städte und Gemeinden

24% der Anteile der Gesellschaft liegen bei den 13 kreisangehörigen Kommunen. Das bedeutet, dass in der Gesellschafterversammlung die 13 Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der Städte und Gemeinden Mitglieder sind.

Borgholzhausen

Gütersloh

HalleWestfalen

Harswinkel

Herzebrock-Clarholz

Langenberg

Rheda-Wiedenbrück

Rietberg

Schloß Holte-Stukenbrock

Steinhagen

Verl

Versmold

Werther (Westf.)

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