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12.01.2012: Wie Mitarbeiter Job und Pflege besser miteinander vereinbaren können

Lokales Bündnis für Familien im Kreis Gütersloh veröffentlicht Ordner mit praxisnahen Hilfen für Arbeitgeber zum Start des Familienpflegezeitgesetz

Kreis Gütersloh. Mit Beginn des Jahres ist das Gesetz zur Familienpflegezeit in Kraft getreten. Es ermöglicht Mitarbeitern, für maximal zwei Jahre ihre wöchentliche Arbeitszeit  flexibel zu gestalten, um Angehörige zu pflegen. Was können und müssen die Arbeitgeber im Kreis Gütersloh für ihre Mitarbeiter tun, damit einerseits Pflege und Beruf besser miteinander vereinbar sind und andererseits Arbeitsausfälle oder den Verlust von Fachkräften durch Überlastung vermieden werden? 

Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema Familienpflegezeit gibt eine Publikation für ansässige Unternehmen des Lokalen Bündnisses für Familie, einer Kooperation der Bertelsmann Stiftung mit dem Kreis Gütersloh. Der Ordner ?Wenn Mitarbeiter pflegen ? Erste Hilfe für Arbeitgeber? enthält Informationen über die Rechtslage, praktische Tipps für den betrieblichen Alltag, einen Pflegecheck, Beispiele anderer Unternehmen sowie Adressen von Ansprechpartnern in Verwaltungen, Kammern und Organisationen. Der Ordner kann gegen eine Schutzgebühr von 19,50 Euro bei der Koordinationsstelle des Lokalen Bündnisses für Familie im Kreis Gütersloh bestellt werden.

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird in etwa zehn Jahren die Zahl der zu pflegenden Personen im Kreis Gütersloh die Anzahl der zu betreuenden Kindergartenkinder übersteigen. Derzeit sind im Kreisgebiet 8.440 Menschen pflegebedürftig, das entspricht etwa 2,5 Prozent der Bevölkerung. Davon werden fast 75 Prozent ambulant versorgt. Neben den vielfältigen Angeboten der ambulanten Pflege und Pflegedienstleister, Tagespflegen und Pflegewohngruppen, die im Kreis überdurchschnittlich gut ausgebaut sind, sind es gerade bei den unteren Pflegestufen fast immer die Angehörigen, die pflegen und dabei gleichzeitig berufstätig sind. Als praktische Hilfe für die Mitarbeiter in Unternehmen gibt es seit Anfang Januar auch eine Checkliste für die Pflegeheimauswahl unter: www.weisse-liste.de/pflegeheim.

Ansprechpartnerin bei Lokalen Bündnis für Familie ist Carina Stöckl, Telefon 05241 851092, carina.stoeckl(at)pro-wirtschaft-gt.de.

 

Hintergrund:

Das Modell der Familienpflegezeit Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Dadurch kann beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren, wenn er einen Angehörigen pflegt - und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich muss er später wieder voll arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Das Modell der Familienpflegezeit berücksichtigt auch das Problem "Altersarmut". Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit beträgt deshalb bewusst 15 Stunden. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente erhalten zusammen die Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten pflegende Angehörige ihre Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden sogar besser gestellt.

 


Familienpflegezeit orientiert sich an Altersteilzeit

 

In der betrieblichen Praxis soll sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit orientieren. Das bedeutet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück. Die Erfahrung mit der Altersteilzeit zeigt eine große Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern ohne, dass gleichzeitig Beschäftigte und Unternehmen in gesetzliche Zwänge gedrängt werden. Auf Grund der positiven Erfahrungen mit der Altersteilzeit wird erwartet, dass die Förderung der Familienpflegezeit ebenfalls eine große Resonanz auslöst und eine umfassend positive Wirkung entfaltet.

 

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