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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: Programm für Lebenslanges Lernen (PLL) - Antragsfristen 2012

Die Europäische Kommission hat auf ihren Internetseiten die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Programm für lebenslanges Lernen 2012 (Call for Proposals 2012) sowie die europäischen Prioritäten und den Leitfaden 2012 veröffentlicht.

Ziel des Aktionsprogramms für Lebenslanges Lernen ist es, in allen Lebensphasen Weiterbildungsmöglichkeiten in ganz Europa zu bieten.

Informationen darüber, welche Programme es gibt, was gefördert wird, wie die Laufzeiten sind, wer antragsberechtigt ist und wie die Antragsfristen für die verschiedenen Programme lauten und wer die Ansprechpartner sind, erfahren Sie hier.

Förderprogramme der EU 2007 - 2013

 

Im Jahre 2007 startete die Europäische Union eine neue Reihe von Programmen mit einem Volumen von 975 Milliarden EUR  für den Zeitraum 2007 - 2013. Durch die Reform der EU-Finanzverwaltungsvorschriften ist der Zugang zu diesen Mitteln einfacher und transparenter geworden. Praktische Verbesserungen bei Finanzhilfen und öffentlichen Aufträgen erleichtern vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Schulen, Universitäten, Forschern, Entswicklungsagenturen und Kommunen das Leben:

  • Für Finanzhilfen bis zu 25 000 EUR verringert sich der Dokumentationsaufwand.

  • Eine Kofinanzierung wird in Form von Arbeitsleistung des Personals möglich sein.

  • Bei Finanzhilfen von weniger als 60 000 EUR kann im Rahmen der
    Vorfinanzierung nach einer Risikoanalyse auf finanzielle Garantien verzichtet werden.

  • Bei Aufträgen bis zu 60 000 EUR, die zur Abwicklung einer Finanzhilfe
    erforderlich sind, werden nur die allernötigsten Vorschriften auferlegt wie
    Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und das Verbot von Interessenkonflikten.

  • Für die Vergabe öffentlicher Aufträge im vereinfachten Verfahren wird der
    Schwellenwert von bisher 50 000 EUR auf 60 000 EUR angehoben.

  • Die Schwellenwerte für EU-Aufträge von geringem Wert, bei denen sich ein Bieter damit genügen kann, einfach eine ehrenwörtliche Erklärung abzugeben, dass keine Verurteilungen wegen Straftaten vorliegen und nicht mehr umfangreiche Nachweise erbringen muss, werden heraufgesetzt.

  • Vereinfachungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der
    Außenhilfe durch höhere Schwellenwerte (bis zu 5 Mio. EUR für
    Bauleistungsverträge).

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission IP/07/424 vom 28. März 2007

Hier finden Sie die Hauptförderquellen für folgende Gruppen:

Eine Übersicht der neuen Finanzregeln und Fördermittel finden Sie in der Broschüre "Neue Fonds, bessere Regeln", die Sie hier kostenlos herunterladen können.

Öffnungszeiten

Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr

Mo + Do: 13.00 - 16.00 Uhr

Ansprechpartner

Nikola Weber

E-Mail nikola.weber(at)europedirect-gt.de

Leana Kammertöns

E-Mail leana.kammertoens(at)europedirect-gt.de

 

Kontaktdaten

EUROPEDIRECT Informationszentrum

Kreishaus Gütersloh

Herzebrocker Str. 140

33334 Gütersloh

Erdgeschoss, Zimmer 208

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Tel: +49 (0)5241 85 1403

E-Mail: info(at)europedirect-gt.de

 

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