Das Bundesfamilienministerium hat die Antragsphase für das im Februar 2008 gestartete bundesweite Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" verlängert.
Ab sofort sind die Fördermöglichkeiten für die betriebliche Kinderbetreuung von Unternehmen ausgeweitet und die Antragsfrist für das Förderprogramm wurde um ein Jahr bis Ende 2010 verlängert.
Das Programm fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union bundesweit die Einrichtung neuer, betrieblich unterstützter Kinderbetreuungsplätze. Es richtet sich an Unternehmen, die in Kindertageseinrichtungen neue, zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr schaffen. Die Träger erhalten für die Betreuung von Mitarbeiterkindern maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro für jeden neuen Platz im Jahr. Der Zuschuss wird bis zu zwei Jahre lang gezahlt.
Neu ist außerdem: Es können jetzt auch Anträge für Projekte gestellt werden, die Mittel der Länder und Kommunen bei der Finanzierung der Betriebskosten nutzen wollen. Akteurinnen und Akteure vor Ort sollen so die Möglichkeit erhalten, alle passenden Finanzquellen zu erschließen, um ihre Kinderbetreuungsprojekte in die Tat umzusetzen.
Weitere Informationen gibt es bei der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung unter der kostenfreien Telefonnummer: 08 00/00 00-945 und im Internet: www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung
Die Richtlinien als pdf-Dokument können Sie hier herunterladen.