Die pro Wirtschaft GT GmbH gibt ExistenzgründerInnen in einer Erstinformation Tipps zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit und verschafft einen Überblick über die Förderlandschaft.
In dem Gespräch werden mit dem Existenzgründer wichtige Voraussetzungen für ein effizientes und zielorientiertes Vorgehen zur Gründung eines Unternehmens besprochen. Neben den Inhalten des zu erstellenden Businessplans werden die Möglichkeiten der Förderung aufgezeigt. Ebenso werden Informationsquellen z.B. für die notwendige Marktanalyse und weitere Beratungsangebote vorgestellt.
Fehler in der Vorbereitung können bei der Existenzgründung schwerwiegende Folgen haben, die leider in vielen Fällen nicht zu korrigieren sind. So sind Anträge auf Förderung in jedem Fall vor der Gewerbeanmeldung zu stellen. Das Erstinformationsgespräch, das die pro Wirtschaft GT GmbH anbietet, soll helfen, Fehler zu vermeiden und setzt darauf, dass die richtige Information an der richtigen Stelle den Start in die Selbstständigkeit wesentlich vereinfacht.
Wir freuen uns auf das Gespräch - bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Die "Mini GmbH" stellt für Gründer und Unternehmer eine sehr interessante Alternative zur GmbH und den sonstigen deutschen Rechtsformen dar. Das Stammkapital der "Mini GmbH" muss mindestens einen Euro betragen, weshalb diese Rechtsform umgangssprachlich auch als 1 Euro GmbH bezeichnet wird. Die "Mini GmbH" bietet somit eine Alternative zu ausländischen Rechtsformen mit geringem Stammkapital, wie zum Beispiel der Limited, bei denen sich der Existenzgründer oder schon vorhandene Unternehmer unbekannten ausländischen Rechtsvorschriften zu unterwerfen hat.
Wenn Sie mehr über die "Mini GmbH" erfahren möchten, dann klicken sie hier.
Seit dem 1. Januar 2011 ist die Neuregelung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige in Kraft. Der Beitrag zum sog. "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" ist deutlich höher als bei der bis Ende 2010 gültigen "freiwilligen Weiterversicherung". Die Beitragsbemessungsgrundlage wird von 50% in 2011 auf 100% für 2012 des Durchschnitteinkommens der gesetzlichen Rentenversicherten erhöht. Der Beitragssatz beträgt 3%. Damit steigt der Beitragssatz von ca. 38 Euro (2011) auf. ca. 76 Euro (2012). Existenzgründer bezahlen in den ersten zwei Jahren nach der Gründung nur den halben Beitragssatz beim Abschluss einer Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Insbesondere Existenzgründer haben einen Vorteil vom Abschluss einer Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Der Abschluss einer Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist zu empfehlen, weil?
An den Vorrausetzungen für den Abschluss einer Arbeitslosenversicherung für Selbstständige hat sich nichts geändert. Weiterhin gilt: 12 Monate versicherungspflichtige Tätigkeit innerhalb von 24 Monate oder Arbeitslosengeldbezug bzw. Teilnahme an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme unmittelbar im Vorfeld der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Um den Abschluss der ?Arbeitslosenversicherung für Selbstständige? zu vereinfachen wurde die Frist zur Antragstellung von einem auf drei Monate nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit verlängert.
Hinweis des BMWi zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Hinweisblatt der Agentur für Arbeit zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Arbeitsagentur Geschäftsstelle Gütersloh

Nikola Weber
Telefon: 05241/85-1091
E-Mail: nikola.weber(at)pro-wirtschaft-gt.de
An jedem 2. Mittwoch eines Monats berät Sie die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) im Kreishaus Gütersloh.
In der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr steht der Existenzgründungs-Berater der IHK, Herr Jochen Sander, für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Er prüft Ihr Gründungskonzept auf Rentabilität und Tragfähigkeit und gibt Ihnen wertvolle Hilfen zur Umsetzung in die Praxis. Sollten Sie diesen "Vor-Ort-Service" der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld nutzen wollen, bitten wir Sie, unter Tel.: 0521/554-225 (oder per E-Mail info(at)bielefeld.ihk.de) einen Termin mit zu vereinbaren.
