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Informationen zum BildungsScheck

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Was und wer wird gefördert?

Der Bildungsscheck unterstützt Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die das Thema Weiterbildung als Möglichkeit für die Zukunft ihres Unternehmens erkannt haben und stärkt so die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Die Betriebe bzw. Beschäftigten werden gezielt über berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informiert. Kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen fördern mittelfristig die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Bildungsschecks ist eine Bildungsberatung durch anerkannte Bildungsberatungsstellen. Dies wird von dem Land NRW unterstützt.

Der Bildungsscheck kann dabei sowohl von Beschäftigten (individueller Zugang) als auch von Firmen (betrieblicher Zugang) in Anspruch genommen werden. Auch BerufsrückkehrerInnen und Existenzgründer in den ersten 5 Jahren Ihrer Selbstständigkeit können den Bildungsscheck nutzen. 

In welchem Umfang wird im betrieblichen Zugang gefördert?

(Achtung: Hier sind die seitens des Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt, die am 30. Mai 2011 in Kraft getreten sind)

  • Klein- und mittelständische Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte) können Bildungsschecks für förderfähige Mitarbeiter beantragen

  • Der Erhalt von bis zu 20 Bildungsschecks pro Kalenderjahr ist möglich, unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Beschäftigtengruppe (z. B. un- und angelernte Mitarbeiter, ältere Beschäftigte ab 50 Jahre, befristet Beschäftigte sowie Berufsrückkehrer)

  • Mitarbeiter der besonderen Beschäftigtengruppe müssen bevorzugt gefördert werden, erst nach deren Berücksichtigung können Bildungsschecks für übrige Fachkräfte beantragt werden

  • Ausnahme: Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu fünf Bildungsschecks für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten, die nicht zu einer besonderen Beschäftigungsgruppe gehören. Voraussetzung ist, dass die Personen im laufenden und vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben.

Eine wesentliche Änderung im individuellen Zugang (d.h., ein Beschäftigter plant, eine berufliche Weiterbildung privat zu finanzieren) ist, dass die Mitarbeiterzahl des Arbeitgeberunternehmens nicht mehr relevant ist. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind weiterhin ausgeschlossen.

 

 

Wie oft kann gefördert werden?

  • Besondere Beschäftigungsruppen: jährlich ein Bildungsscheck im betrieblichen Zugang sowie jährlich ein Bildungsscheck im individuellen Zugang
  • Gut ausgebildete Beschäftigte: nach wie vor alle 2 Jahre 1 Bildungscheck

Wofür kann der Bildungsscheck verwendet werden?

Der Bildungsscheck kann für unterschiedliche Weiterbildungsangebote genutzt werden. Gefördert werden z.B. Angebote im Bereich Sprachen oder im Projektmanagement, EDV-Kurse, Medienbildung oder Arbeitstechniken. Wichtig ist, dass es sich um eine Weiterbildung mit beruflichem Bezug handelt.  

Was wird nicht gefördert?

  • Weiterbildungen in Form von Einzelunterricht (u.a. Coaching)
  • Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen, Kongresse und Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 6 Unterrichtsstunden
  • Arbeitsbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen und Trainings, die dem Verlauf spezifischer Produkte dienen
  • Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind sowie der Erwerb von Fahrerlaubnissen
  • Inhouseschulungen, sofern diese speziell auf die Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind
  • Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen.

Wie lange ist der Bildungsscheck gültig?

Die Frist zur Einreichung des Bildungsschecks beim Weiterbildungsanbieter beträgt höchstens 3 Monate, beginnend mit dem Tag nach der Beratung.

Quick-Check-Bildungsscheck

Um schnell die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen abzufragen, klicken Sie bitte hier für die Online-Abfrage. 

 

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Ansprechpartnerinnen für Unternehmen im Kreis Gütersloh:

 

pro Wirtschaft GT
Dr. Andrea Kaimann
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Tel.: 05241 851091
Fax: 05241 851084

E-Mail: andrea.kaimann(at)pro-wirtschaft-gt.de

 

oder 

Dorothee Tschöpe
Regionalagentur OWL
Jahnplatz 5
33602 Bielefeld

oder über

pro Wirtschaft GT
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Tel.: 05241 851085
Fax: 05241 339495
E-Mail: d.tschoepe(at)regionalagentur-owl.de

 

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