
Der Bildungsscheck unterstützt Unternehmen, die das Thema Weiterbildung als Möglichkeit für die Zukunft ihres Unternehmens erkannt haben und stärkt so die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Die Betriebe bzw. Beschäftigten werden gezielt über berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informiert. Kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen fördern mittelfristig die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Bildungsschecks ist eine Bildungsberatung durch anerkannte Bildungsberatungsstellen. Dies wird von dem Land NRW unterstützt.
Das Förderangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsgröße von bis zu 250 Mitarbeitern, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im laufenden Jahr und im Vorjahr keine berufliche Weiterbildung besucht haben. Der Bildungsscheck kann dabei sowohl von Beschäftigten (individueller Zugang) als auch von Firmen (betrieblicher Zugang) in Anspruch genommen werden. Auch BerufsrückkehrerInnen und Existenzgründer in den ersten 5 Jahren Ihrer Selbstständigkeit können den Bildungsscheck nutzen.
Bilden sich Beschäftigte weiter, übernimmt das Land die Hälfte der Kursgebühren, maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Pro Zugang (individuell und betrieblich) erhalten Beschäftigte maximal einen Bildungsschecks pro Kalenderjahr. Unternehmen können für ihre Beschäftigten maximal 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr bekommen.
Der Bildungsscheck kann für unterschiedliche Weiterbildungsangebote genutzt werden. Gefördert werden z.B. Angebote im Bereich Sprachen oder im Projektmanagement, EDV-Kurse, Medienbildung oder Arbeitstechniken. Wichtig ist, dass es sich um eine Weiterbildung mit beruflichem Bezug handelt.
Ausgeschlossen sind:
Die Bildungsschecks müssen spätestens drei Monate nach Einreichung beim Weiterbildungsanbieter eingehen. Diese Frist beginnt mit dem Tag nach der Beratung. Die Weiterbildungsanbieter sind gehalten, Bildungsschecks spätestens sechs Monate nach Ausstellung desselben durch die Beratungsstelle zur Erstattung zu beantragen.
Um schnell die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen abzufragen, klicken Sie bitte hier für die Online-Abfrage.
pro Wirtschaft GT
Dr. Andrea Kaimann
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Tel.: 05241 851091
E-Mail: andrea.kaimann(at)pro-wirtschaft-gt.de
Beraterin
Dorothee Tschöpe
Regionalagentur OWL
Jahnplatz 5
33602 Bielefeld
oder über
pro Wirtschaft GT
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Tel.: 05241 851085
Fax: 05241 339495
E-Mail: d.tschoepe(at)regionalagentur-owl.de
Der Inanspruchnahme von Bildungsschecks geht eine verpflichtende Bildungsberatung voraus. Zahlreiche Bildungsberatungsstellen (z.B Wirtschaftsorganisationen, Kammern, kommunale Wirtschaftsförderer oder Volkshochschulen) informieren darüber, welche Weiterbildungsangebote für den Einzelnen oder den Betrieb in Fragen kommen. Voraussetzung ist, dass die angestrebte Weiterbildung von einem zugelassenem Weiterbildungsanbieter angeboten wird.
Klicken Sie hier, um eine Liste der Bildungsberatungsstellen zu bekommen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.