
Der Bildungsscheck unterstützt Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die das Thema Weiterbildung als Möglichkeit für die Zukunft ihres Unternehmens erkannt haben und stärkt so die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Die Betriebe bzw. Beschäftigten werden gezielt über berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informiert. Kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen fördern mittelfristig die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Bildungsschecks ist eine Bildungsberatung durch anerkannte Bildungsberatungsstellen. Dies wird von dem Land NRW unterstützt.
Der Bildungsscheck kann dabei sowohl von Beschäftigten (individueller Zugang) als auch von Firmen (betrieblicher Zugang) in Anspruch genommen werden. Auch BerufsrückkehrerInnen und Existenzgründer in den ersten 5 Jahren Ihrer Selbstständigkeit können den Bildungsscheck nutzen.
(Achtung: Hier sind die seitens des Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt, die am 30. Mai 2011 in Kraft getreten sind)
Eine wesentliche Änderung im individuellen Zugang (d.h., ein Beschäftigter plant, eine berufliche Weiterbildung privat zu finanzieren) ist, dass die Mitarbeiterzahl des Arbeitgeberunternehmens nicht mehr relevant ist. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind weiterhin ausgeschlossen.
Der Bildungsscheck kann für unterschiedliche Weiterbildungsangebote genutzt werden. Gefördert werden z.B. Angebote im Bereich Sprachen oder im Projektmanagement, EDV-Kurse, Medienbildung oder Arbeitstechniken. Wichtig ist, dass es sich um eine Weiterbildung mit beruflichem Bezug handelt.
Die Frist zur Einreichung des Bildungsschecks beim Weiterbildungsanbieter beträgt höchstens 3 Monate, beginnend mit dem Tag nach der Beratung.
Um schnell die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen abzufragen, klicken Sie bitte hier für die Online-Abfrage.
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pro Wirtschaft GT
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