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Informationen zum BildungsScheck

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Was wird gefördert?

Der Bildungsscheck unterstützt Unternehmen, die das Thema Weiterbildung als Möglichkeit für die Zukunft ihres Unternehmens erkannt haben und stärkt so die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Die Betriebe bzw. Beschäftigten werden gezielt über berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informiert. Kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen fördern mittelfristig die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Bildungsschecks ist eine Bildungsberatung durch anerkannte Bildungsberatungsstellen. Dies wird von dem Land NRW unterstützt.

 

An wen richtet sich das Angebot?

Das Förderangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsgröße von bis zu 250 Mitarbeitern, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im laufenden Jahr und im Vorjahr keine berufliche Weiterbildung besucht haben. Der Bildungsscheck kann dabei sowohl von Beschäftigten (individueller Zugang) als auch von Firmen (betrieblicher Zugang) in Anspruch genommen werden. Auch BerufsrückkehrerInnen und Existenzgründer in den ersten 5 Jahren Ihrer Selbstständigkeit können den Bildungsscheck nutzen.

 

In welchem Umfang wird gefördert?

Bilden sich Beschäftigte weiter, übernimmt das Land die Hälfte der Kursgebühren, maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Pro Zugang (individuell und betrieblich) erhalten Beschäftigte maximal einen Bildungsschecks pro Kalenderjahr. Unternehmen können für ihre Beschäftigten maximal 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr bekommen.

 

Wofür kann der Bildungsscheck verwendet werden?

Der Bildungsscheck kann für unterschiedliche Weiterbildungsangebote genutzt werden. Gefördert werden z.B. Angebote im Bereich Sprachen oder im Projektmanagement, EDV-Kurse, Medienbildung oder Arbeitstechniken. Wichtig ist, dass es sich um eine Weiterbildung mit beruflichem Bezug handelt.

 

Was wird nicht gefördert?

Ausgeschlossen sind:

  • Weiterbildungen in Form von Einzelunterricht (u.a. Coaching)
  • Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen, Kongresse und Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 6 Unterrichtsstunden
  • Arbeitsbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen und Trainings, die dem Verlauf spezifischer Produkte dienen
  • Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind sowie der Erwerb von Fahrerlaubnissen
  • Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen.

Wie lange ist der Bildungsscheck gültig?

Die Bildungsschecks müssen spätestens drei Monate nach Einreichung beim Weiterbildungsanbieter eingehen. Diese Frist beginnt mit dem Tag nach der Beratung. Die Weiterbildungsanbieter sind gehalten, Bildungsschecks spätestens sechs Monate nach Ausstellung desselben durch die Beratungsstelle zur Erstattung zu beantragen.

Quick-Check-Bildungsscheck

Um schnell die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen abzufragen, klicken Sie bitte hier für die Online-Abfrage. 

 

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Ansprechpartnerinnen für Unternehmen im Kreis Gütersloh:

 

pro Wirtschaft GT
Dr. Andrea Kaimann
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Tel.: 05241 851091
E-Mail: andrea.kaimann(at)pro-wirtschaft-gt.de

 

Beraterin

Dorothee Tschöpe

Regionalagentur OWL

Jahnplatz 5

33602 Bielefeld

oder über

pro Wirtschaft GT
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh

Tel.: 05241 851085

Fax: 05241 339495

 

E-Mail: d.tschoepe(at)regionalagentur-owl.de

 

 

Wer berät?

Der Inanspruchnahme von Bildungsschecks geht eine verpflichtende Bildungsberatung voraus. Zahlreiche Bildungsberatungsstellen (z.B Wirtschaftsorganisationen, Kammern, kommunale Wirtschaftsförderer oder Volkshochschulen) informieren darüber, welche Weiterbildungsangebote für den Einzelnen oder den Betrieb in Fragen kommen. Voraussetzung ist, dass die  angestrebte Weiterbildung von einem zugelassenem Weiterbildungsanbieter angeboten wird.

Klicken Sie hier, um eine Liste der Bildungsberatungsstellen zu bekommen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

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