Im folgenden soll ein erster, kurzer Überblick über die elementaren Grundsätze der Europäischen Union vermittelt werden.
Für alle in der EU getroffenen Entscheidungen gilt das Subsidiaritätsprinzip. Es besagt, dass die zu bewältigenden Aufgaben von den untergeordneten Gliedern, also beispielsweise dem Bund, den Länder und den Kommunen, gelöst werden sollen. Nur wenn diese nicht über die Möglichkeiten verfügen die Probleme zufrieden stellend zu lösen, soll die EU in den Prozess eingreifen.
Seit 1991 verfügen Bürger der Mitgliedsstaaten der EU neben der Staatsbürgerschaft ihrer Mitgliedsländern ergänzend über eine Unionsbürgerschaft. Durch sie sind dem Unionsbürger eine Reihe von Rechten garantiert, so beispielsweise Freizügigkeit, Schutz vor Diskriminierung und das Recht an Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen.
2003 hat ein Konvent eine europäische Verfassung ausgearbeitet. Er sollte die bisherigen Vertragstexte ablösen. Ziel war dabei eine verbesserte Funktionalität der EU-Organe, sowie die verbindliche Durchsetzung einer Grundrechtscharta. Da der Verfassungsentwurf bei Volksabstimmungen in einigen Mitgliedsstaaten abgelehnt wurde, gilt er in seiner ursprünglichen Form als gescheitert. In letzter Zeit (Stand August 2007) wurden jedoch Versuche unternommen durch Abänderung des Vertragstext einen Großteil der enthaltenen Bestimmungen doch noch umzusetzen.
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