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Leasing

Ein Leasingvertrag ist einem Mietvertrag sehr ähnlich. Auch beim Leasing zahlt der Leasingnehmer eine Gebühr an den Leasinggeber und darf dafür ein Gut des Leasinggebers nutzen. Leasingverträge werden zum Beispiel oft über Autos oder Immobilien abgeschlossen. Beim Leasing ist der Leasingnehmer verantwortlich für die Wartung des Gutes. Reparaturen muss also der Leasingnehmer bezahlen. Das ist bei einer Miete nicht so. Da zahlt der Vermieter. Manchmal sind Leasingverträge mit einer Kaufoption verbunden. Das heißt, wenn der Leasingvertrag ausläuft, hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Gut zu einem meist günstigeren Preis zu kaufen. Die Leasingraten werden in diesem Fall als eine Art Anzahlung verstanden.

 

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Lizenz

Das Wort "Lizenz" leitet sich vom lateinischen Wort "licere = erlauben" ab. Mit einer Lizenz bekommt man eine Erlaubnis etwas Bestimmtes zu tun. Das spielt in der Wirtschaft vor allem dann eine Rolle, wenn es um Patente geht. Der Patentschutz soll dem Erfinder helfen, dass nur er seine Erfindung verwenden darf. Es ist also ein Schutz vor Nachahmung. Mit einer Lizenz, kann der Patentinhaber aber auch Dritten erlauben, diese Erfindung zu nutzen. Die Lizenz kann unentgeltlich oder aber auch gegen die Entrichtung einer Lizenzgebühr erteilt werden.

Auch der Staat kann Lizenzen vergeben. Das wird vor allem dann gemacht, wenn er etwas Bestimmtes regulieren möchte oder aber wenn bestimmte Standards eingehalten werden sollen. So brauchen Piloten zum Beispiel Lizenzen, damit sie ein Flugzeug fliegen dürfen. Auch das Glückspiel ist lizenziert.

 

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Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten oder Lohnzusatzkosten sind Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung. Die Anteile der Lohnnebenkosten tragen in Deutschland die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. Der Anteil der Arbeitnehmer wird dem Bruttolohn direkt abgezogen. Das heißt, auf dem Konto des Arbeitnehmers findet sich der Nettolohn. Die Beiträge für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung überweist der Arbeitgeber direkt an die jeweilige Versicherung.

Zum anderen bezeichnet der Begriff Leistungen, die allein der Arbeitgeber neben der eigentlichen Gehaltszahlung für die Einrichtung und den Unterhalt eines Arbeitsplatzes aufzuwenden hat. Urlaubsgeld, das Firmenauto, Weihnachtsgeld, das verbilligte Essen in der Kantine und der Betriebsausflug rechnet der Arbeitgeber genauso zu den Lohnnebenkosten, wie die Abschreibungen von Büromöbeln und Computern.

Die Lohnnebenkosten machen in Deutschland im Durchschnitt ca. 40% des Bruttolohns aus.

 

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