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Finanzielle Hilfen zur Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit

Grundsätzlich wird der Übergang von Arbeitslosigkeit in Selbstständigkeit für die Personen gefördert, die im Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II stehen.

Die Antragsberechtigung und die Höhe der Hilfen wird jedoch individuell und fallbezogen festgestellt und ermittelt. Dies gilt für ALG und ALG II- Empfänger.

Für Arbeitslosengeldempfänger, die im Bezug der Agentur für Arbeit stehen, also nicht länger als ein Jahr arbeitslos sind, haben sich die Rahmenbedingungen der Förderung am 01. August 2006 geändert: Die bisherigen Instrumente Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (sogen. Ich-AG-Förderung) wurden in dem neuen Gründungszuschuss zusammenfasst. Der Gründungszuschuss beinhaltet zwei Phasen:

·    In der ersten Phase nach Gründung erhalten Gründerinnen und Gründer für neun Monate zur Sicherung des Lebensunterhaltes einen Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von monatlich 300 Euro gezahlt. In der zweiten Phase kann nach einer Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit am Ende der ersten Förderphase die Agentur für Arbeit für weitere sechs Monate den pauschalen Zuschuss von monatlich 300 Euro gewähren.

·    Gefördert wird nur, wer tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbstständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses ist nicht möglich. Zudem erhalten Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Außerdem können nur Arbeitslose gefördert werden, die noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben.

·    ExistenzgründerInnen, die den Gründungszuschuss beantragen möchten, müssen der Arbeitsagentur die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens vorlegen und ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen.

·    Die Gründungsförderung wird mit den Restansprüchen auf Arbeitslosengeld verrechnet, d.h. dass ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Förderung verbraucht wird.

Die Beantragung des Gründungszuschusses erfolgt beim zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit.


Personen, die im Bezug von Arbeitslosengeld II stehen, können mit ihrem persönlichen Ansprechpartner bei der GT-Aktiv GmbH die Möglichkeit der Förderung eines Übergangs in die Selbstständigkeit besprechen. Sollte der persönliche Ansprechpartner das Vorhaben unterstützen, kann ein sogenanntes "Einstiegsgeld" für einen begrenzten Zeitraum von mehreren Monaten gewährt werden. Die Antragsberechtigung und die Höhe des Bezuges werden individuell festgestellt. Zuständig für ALG II Empfänger im Kreis Gütersloh ist der jeweilige persönliche Ansprechpartner der GT-Aktiv GmbH.

In jedem Fall und unabhängig, ob die Zuständigkeit bei der Agentur für Arbeit oder bei der GT-Aktiv GmbH liegt, ist im Vorfeld der Aufnahme der selbstständigen Arbeit die Förderung zu beantragen.

Zusätzlich zu der Einhaltung der Antragsbedingung empfiehlt die Wirtschaftsförderung des Kreises Gütersloh allen Existenzgründerinnen und Existenzgründern dringend, ein ausführliches Gründungskonzept zu erstellen und eine Beurteilung über die Durchführbarkeit und Wirtschaftlichkeit von einer neutralen Stellen (Kammern oder Steuerberater) einzuholen. Die pro Wirtschaft GT GmbH bietet allen Gründerinnen und Gründern eine kostenlose Erstinformation an.

Gründercoaching: Deutschland

Exsitenzgründer aus Arbeitslosigkeit können im Rahmen des Gründercoachings Deutschland einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars erhalten. Die Bemessungsgrundlage liegt hier bei max 4000 Euro. Mehr Informationen zum Gründercoaching: Deutschland.

Zirkelberatung

Für die Arbeitslosen im ALG I und II-Bezug kann die Zirkelberatung bis zu 90 % bezuschusst werden. Beratungskosten von max 720 Euro können vom Land NRW und der EU übernommen werden. Mehr Informationen zur Zirkelberatung.

Weitere Informationen

Klicken Sie hier, um auf die Seiten der Bundesagentur für Arbeit zu gelangen.

 

Klicken Sie hier, um zu der Homepage der GT Aktiv zu gelangen.

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